Der Schutzbrief von Extrapolice24 schützt dein neues Gerät vor allen Risiken des täglichen Gebrauchs.
Der Schutzbrief schützt vor
+ Schäden durch Flüssigkeit (z. B. Wasser)
+ Bruchschäden (Stoß, Sturz, Fall)
+ Einbruch-Diebstahl (inkl. KFZ), Raub und Plünderung
+ Bedienungsfehler
+ Unfallschäden
+ Unsachgemäße Behandlung
+ Kurzschluss, Blitzschlag, Überspannung, Induktion
+ Überschwemmung und höherer Gewalt
Bequeme Abwicklung im Schadensfall
Dein versichertes Gerät ist defekt oder wurde gestohlen? Kontaktiere unseren Partner Extrapolice24 und veranlasse ganz einfach alles Weitere. Innerhalb kürzester Zeit wird dir eine Transportmarke zugesandt, mit der du das defekte Gerät kostenfrei zum Servicepartner senden kannst!
Günstige Konditionen
Alle Schutzbriefe findest du hier.
Kontakt Schutzbrief24
Kontaktiere den kompetenten Support von Extrapolice24 per E-Mail oder direkt telefonisch unter 01806-610000 (20 Cent/Verbindung aus dem deutschen Festnetz; 60 Cent/Verbindung max. aus dem Mobilfunknetz). Hotline für Kunden aus Österreich: 080-0022556 (kostenfrei aus dem nationalen Fest- und Mobilfunknetz in Österreich). Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr, Samstag von 8 - 18 Uhr
Rechtliche Hinweise:
Bitte beachte, dass der Schutzbrief nur von Kunden mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich abgeschlossen werden kann. Die Garantieverlängerung kann auch für Geräte des gewerblichen Gebrauchs abgeschlossen werden.
Der Schutzbrief ist ein Angebot der Extrapolice 24 Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Partner von notebooksbilliger.de. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie das Produktinformationsblatt für den Schutzbrief findest du hier.
Kann man den Schutzbrief auch für ein Gebrauchtgerät erwerben?
Ja. Wir bieten die Schutzbriefe auch zu allen Gebraucht- und Vorführgeräten an. Schnäppchen sind davon ausgenommen.
Kann ich auch für ein Gerät einen Schutzbrief erwerben, das ich woanders gekauft habe?
Ja, auch dafür bieten wir Schutzbriefe an.
Ab wann habe ich 45 Tage Zeit für die Registrierung meines Geräts?
Die Frist von 45 Tagen tritt ab dem Rechnungsdatum des zu versichernden Gerätes in Kraft.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt bei Sachschäden entspricht 10% des Zeitwertes (nicht des Kaufpreises), bei Abhandenkommen des Gerätes 25 % des Zeitwertes.
Der Zeitwert berechnet sich wie folgt:
- Jahr: 100%
- Jahr: 80% vom Kaufpreis