Die Bezugsberechtigung weist nach, dass du Angehörige/r einer Bildungseinrichtung bist.
Gültige Dokumente dazu sind:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Schülerausweis (beidseitig, Angaben zur Gültigkeit müssen beglaubigt erkennbar sein, Schulstempel)
- Schulbescheinigung
- Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge in Kopie bei Lehrkräften (Tätigkeit muss erkennbar sein, max. 1 Jahr alt)
- Aktueller Lehrkraftsausweis (Angaben zur Gültigkeit und Tätigkeit müssen erkennbar sein; max. 1 Jahr alt)
- Ausbildungsvertrag (max. 1 Jahr alt)
Die Dokumente müssen immer den aktuellen Zeitraum umfassen und dürfen maximal 1 Jahr alt sein.
Folgende Dokumente können wir nicht als Nachweis akzeptieren:
- Einfache Fotos ohne Aussagekraft zur Teilnahmeberechtigung
- Studierendenausweis ohne Datum bzw. wenn nicht erkennbar ist, wann der Ausweis ausgestellt wurde und die Gültigkeit fehlt
- Nachweis Hochschule/Schule/Berufsschule außerhalb Deutschlands oder Österreichs
- Gehaltsabrechnung ohne Verweis auf Stelle
- Bescheinigung ohne Kopfbogen
- Screenshots und Links (z.B. von Universitätswebsites mit Verweis auf Person)
Die Notebooksbilliger.de AG ist jederzeit berechtigt, deine uns vorgelegte Bezugsberechtigung dem Hersteller zu Kontrollzwecken zur Verfügung zu stellen.