Was ist eine Bezugsberechtigung / ein Nachweis?

Die Bezugsberechtigung weist nach, dass du Angehörige/r einer Bildungseinrichtung bist.

 

Gültige Dokumente dazu sind:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Schülerausweis (beidseitig, Angaben zur Gültigkeit müssen beglaubigt erkennbar sein, Schulstempel)
  • Schulbescheinigung
  • Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge in Kopie bei Lehrkräften (Tätigkeit muss erkennbar sein, max. 1 Jahr alt)
  • Aktueller Lehrkraftsausweis (Angaben zur Gültigkeit und Tätigkeit müssen erkennbar sein; max. 1 Jahr alt)
  • Ausbildungsvertrag (max. 1 Jahr alt)

 

Die Dokumente müssen immer den aktuellen Zeitraum umfassen und dürfen maximal 1 Jahr alt sein.

 

Folgende Dokumente können wir nicht als Nachweis akzeptieren:

  • Einfache Fotos ohne Aussagekraft zur Teilnahmeberechtigung
  • Studierendenausweis ohne Datum bzw. wenn nicht erkennbar ist, wann der Ausweis ausgestellt wurde und die Gültigkeit fehlt
  • Nachweis Hochschule/Schule/Berufsschule außerhalb Deutschlands oder Österreichs
  • Gehaltsabrechnung ohne Verweis auf Stelle
  • Bescheinigung ohne Kopfbogen
  • Screenshots und Links (z.B. von Universitätswebsites mit Verweis auf Person)

 

Die Notebooksbilliger.de AG ist jederzeit berechtigt, deine uns vorgelegte Bezugsberechtigung dem Hersteller zu Kontrollzwecken zur Verfügung zu stellen.