Kann ich als Lehrer auch am Campusprogramm teilnehmen?

Ja, auch Lehrkräfte deutscher oder österreichischer Schulen und Hochschulen können vom Campusrabatt profitieren. 

 

Gültige Dokumente für die Bezugsberechtigung sind:

 

  • Arbeitsbescheinigungen (auf dem Briefbogen der Schule) oder Anstellungsverträge in Kopie bei Lehrkräften (max. 1 Jahr alt, Tätigkeit muss erkennbar sein)
  • Aktueller Lehrkraftsausweis (Angaben zur Gültigkeit und Tätigkeit müssen erkennbar sein; max. 1 Jahr alt)

Folgende Dokumente können wir nicht als Nachweis akzeptieren:

 

  • Einfache Fotos ohne Aussagekraft zur Teilnahmeberechtigung
  • Lehrkraftsausweis ohne Datum (wenn nicht erkennbar ist, wann der Ausweis ausgestellt wurde und die Gültigkeit fehlt)
  • Nachweis einer Schule außerhalb Deutschlands oder Österreichs
  • Gehaltsabrechnung 
  • Bescheinigung ohne Kopfbogen
  • Screenshots und Links (z.B. von Universitätswebsites mit Verweis auf Person)