Ja, auch Lehrkräfte deutscher oder österreichischer Schulen und Hochschulen können vom Campusrabatt profitieren.
Gültige Dokumente für die Bezugsberechtigung sind:
- Arbeitsbescheinigungen (auf dem Briefbogen der Schule) oder Anstellungsverträge in Kopie bei Lehrkräften (max. 1 Jahr alt, Tätigkeit muss erkennbar sein)
- Aktueller Lehrkraftsausweis (Angaben zur Gültigkeit und Tätigkeit müssen erkennbar sein; max. 1 Jahr alt)
Folgende Dokumente können wir nicht als Nachweis akzeptieren:
- Einfache Fotos ohne Aussagekraft zur Teilnahmeberechtigung
- Lehrkraftsausweis ohne Datum (wenn nicht erkennbar ist, wann der Ausweis ausgestellt wurde und die Gültigkeit fehlt)
- Nachweis einer Schule außerhalb Deutschlands oder Österreichs
- Gehaltsabrechnung
- Bescheinigung ohne Kopfbogen
- Screenshots und Links (z.B. von Universitätswebsites mit Verweis auf Person)