Das CREDITPROTECT genannte Sorglos-Paket der Consors Finanz bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Risiken. Das Sorglos-Paket bedeutet für dich und deine Angehörigen eine Entlastung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Ratenzahlung wird – unter bestimmten Voraussetzungen – während der Arbeitslosigkeit (eventuell zeitlich befristet) und der Arbeitsunfähigkeit (ggf. nach Ablauf bestimmter Karenzzeiten) sichergestellt. Im Todesfall werden alle restlichen Raten vom Versicherer übernommen. Einzelheiten kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Die Restschuldversicherung kann erst ab einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Warum sollte ich eine Restschuldversicherung abschließen?
Kredit mit Restschuldversicherung bedeutet Kredit mit Versicherungsschutz. Durch den Abschluss eines Kreditvertrags entstehen für dich ggf. auch längerfristige Rückzahlungsverpflichtungen. Deine heutige Situation lässt eine Kreditaufnahme zu. Aber wer kann in die Zukunft schauen? Solange du gesund bist und Arbeit hast, kannst du die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit sicherlich mühelos aufbringen. Doch was passiert, wenn du durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig wirst, unverschuldet deine Arbeit verlierst oder im Todesfall deine Hinterbliebenen mit den Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert sind? In diesen Fällen bietet die Restschuldversicherung Schutz. Einzelheiten, insbesondere auch Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht des Versicherers, findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wie kann man sich den Versicherungsschutz der Restschuldversicherung konkret vorstellen?
Die Restschuldversicherung übernimmt – unter Berücksichtigung etwaiger Karenz- und Wartezeiten – für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate die Ratenzahlung oder die ausstehende Restschuld im Todesfall.
Wie hoch sind die Kosten der Restschuldversicherung?
Die Kosten der Restschuldversicherung sind abhängig von der Kredithöhe und werden bei Erstellung des Kreditantrags konkret berechnet. Du kannst dir vor Unterzeichnung deines Kreditantrags also überlegen, ob dir der Versicherungsschutz die ausgewiesene Prämie wert ist.
Wie kann ich die Restschuldversicherung widerrufen / stornieren?
- Ein Widerruf der Restschuldversicherung zum Ratenkredit, CREDITPROTECT, ist selbstverständlich möglich.
- Der Widerruf muss der Consors Finanz innerhalb der ersten 30 Tage der Vertragslaufzeit mitgeteilt werden. Näheres kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
- Wende dich dann mit folgendem Textvorschlag an die Consors Finanz:
Sehr geehrtes Consors Finanz Team,
hiermit widerrufe ich die Restschuldversicherung CREDITPROTECT meines Ratenkredits mit der Anfragenummer XXXXXXXX (Die Anfragenummer steht auf der ersten Seite des Vertrages oben links).
Vielen Dank.
Vorname Nachname (des Antragstellers)
- Mit deinem Widerruf wendest du dich am besten an eine der folgenden Kontaktstellen:
- E-Mail: widerruf@consorsfinanz.de
- Fax: +49 (0) 89 55113191
- Tel: +49 (0) 203 34695402 (Mo-Fr. 09-20 Uhr)
- Die Restschuldversicherung zur Produktfinanzierung, CREDITPROTECT bzw. „Sorglos Paket“ der Consors Finanz kannst du im Finanzierungsantragsprozess in Zusammenhang mit der Auswahl der Laufzeit an- oder abwählen. Wenn du sie hier ausversehen angewählt hast oder es dir doch anders überlegst, kannst du diesen Absatz im Vertrag streichen, bevor du unterschreibst.